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Nutzungshinweise

Nutzung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen in eigener Verantwortung ermittelt und dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung übermittelt. Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) stellt die Bodenrichtwerte aller Gutachterausschüsse in einer landesweiten Internetanwendung „Bodenrichtwerte in Sachsen“ bereit, die in dem Themenportal „Grundstückswertermittlung“ integriert ist. Eigentümer der Bodenrichtwerte bleiben die zuständigen Gutachterausschüsse.

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) als Herausgeber des Themenportals ist bemüht, richtige und vollständige Bodenrichtwerte zur Verfügung zu stellen. Es wird jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Bodenrichtwerte übernommen. Gleiches gilt für alle Verbindungen (Hyperlinks), auf die dieses Portal direkt oder indirekt verweist. Das Landesamt Geobasisinformation (GeoSN) hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung oder auf Inhalte der verlinkten Seiten. Er ist nicht für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, verantwortlich.

Bereitstellung von Bodenrichtwertinformationen

Vom Landesamt für Geobasisinformation (GeoSN) werden auf Antrag Informationen aus den Daten des Bodenrichtwertinformationssystems landkreisweise bzw. sachsenweit übermittelt. Die Gebühren richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung, Anlage 1, Tarifstelle 1.2 sowie 15.

Weitere Angaben sind u. a. im Geoportal Sachsenatlas unter Nutzungsrechte nachzulesen.

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Bodenrichtwerte in Ebenen

Gemäß § 11 Abs. 1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung werden die Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2022 jeweils zum 1. Januar eines geraden Kalenderjahres ermittelt. Darüber hinaus sind Ermittlungen zu anderen Stichtagen möglich.
Für den Zeitraum vor 2022 wurden die Bodenrichtwerte jeweils zum Ende des Jahres mit ungerader Jahreszahl ermittelt. Die Bezeichnung der Jahresscheiben erfolgt im Portal nach folgendem Muster: Bodenrichtwerte mit Stichtag 31.12. werden in der Jahresscheibe des Folgejahres visualisiert, Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01. werden dem aktuellen Jahr zugeordnet.

 

Im Themenportal sind die Bodenrichtwerte nach dem Wertermittlungsstichtag (Jahresscheibe) gegliedert. Innerhalb der Jahresscheiben sind die Bodenrichtwerte nach der Art der Bodennutzung wie Bauland, Ackerland, Grünland, Waldland, sonstige land- und forstwirtschaftliche Flächen und sonstige Flächen zu selektieren.

Vereinzelt überlagern sich Bodenrichtwertzonen / Nutzungsarten innerhalb der Jahrgänge. Die Bodenrichtwerte sind mit den zugehörigen wertbestimmenden Angaben in den Sachdaten aufgeführt. In diesen Fällen ist der maßgebliche Bodenrichtwert entsprechend der Nutzung auszuwählen.

Fragen zu Bodenrichtwerten

  • Bodenrichtwertauskünfte erteilen die örtlich zuständigen  Gutachterausschüsse.
  • Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte (örtlich zuständiger Gutachterausschuss für Grundstückswerte) sind
    u. a. in den Sachinformationen sowie über die Seite  Gutachterausschüsse abrufbar.
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