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Gutachterausschüsse

Oberer Gutachterausschuss

Nach § 198 in Verbindung mit § 199 Absatz 2 Baugesetzbuch sind durch die Länder der Bundesrepublik Obere Gutachterausschüsse oder Zentrale Geschäftsstellen zu bilden, wenn mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet worden sind. Mit der Aktualisierung des § 86 der Sächsischen Bauordnung im 2. Quartal 2014 wurde die Voraussetzung für die Bestellung der Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen nach der Sächsischen Gutachterausschussverordnung geschaffen.

Der Obere Gutachterausschuss hat insbesondere die Aufgabe:

  • überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens zu erstellen,
  • auf Antrag Obergutachten zu erstatten, wenn bereits das Gutachten eines Gutachterausschusses vorliegt und eine bindende Wirkung bestimmt oder vereinbart worden ist.

Weitere Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses sind in § 16 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung beschrieben. Im Freistaat Sachsen werden die Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses vom Staatsministerium für Regionalentwicklung bestellt und abberufen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) eingerichtet.

Gutachterausschüsse, regional zuständig

Im Freistaat Sachsen sind in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen eingerichtet. Sie sind jeweils regional zuständig. Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium. Seine Mitglieder sind in der Grundstückswertermittlung erfahrene Sachverständige aus verschieden Fachgebieten. Die Mitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren von den Oberbürgermeistern in den Kreisfreien Städten bzw. durch die Landräte in den Landkreisen bestellt. Der Gutachterausschuss und die einzelnen Gutachter sind nicht an Weisungen gebunden.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Freistaat Sachsen bei den Verwaltungen der Landkreise und Kreisfreien Städte eingerichtet ist.

Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Der Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte. Er erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung. Ferner kann der Gutachterausschuss Berichte und Übersichten über den Grundstücksmarkt erstellen und Auskunft in anonymisierter Form über die vereinbarten Nutzungsentgelte bzw. die ortsüblichen Nutzungsentgelte in seinem Geschäftsbereich erteilen.

Karte

Die Kontaktdaten der Geschäftsstellen und weitere Informationen, wie die Öffnungszeiten sind über die Karte durch Klick auf das jeweilige Symbol und den Link zum Amt24-Behördenwegweiser abrufbar.

Gutachterausschüsse in Deutschland

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

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