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Nutzungshinweise

Nutzung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen in eigener Verantwortung ermittelt und dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung übermittelt. Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) stellt die Bodenrichtwerte aller Gutachterausschüsse in einer landesweiten Internetanwendung „Bodenrichtwerte in Sachsen“ bereit, die in dem Themenportal „Grundstückswertermittlung“ integriert ist. Eigentümer der Bodenrichtwerte bleiben die zuständigen Gutachterausschüsse.

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) als Herausgeber des Themenportals ist bemüht, richtige und vollständige Bodenrichtwerte zur Verfügung zu stellen. Es wird jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Bodenrichtwerte übernommen. Gleiches gilt für alle Verbindungen (Hyperlinks), auf die dieses Portal direkt oder indirekt verweist. Das Landesamt Geobasisinformation (GeoSN) hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung oder auf Inhalte der verlinkten Seiten. Er ist nicht für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, verantwortlich.

Bereitstellung von Bodenrichtwertinformationen

Vom Landesamt für Geobasisinformation (GeoSN) werden auf Antrag Informationen aus den Daten des Bodenrichtwertinformationssystems landkreisweise bzw. sachsenweit übermittelt. Die Gebühren richten sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung, Anlage 1, Tarifstelle 1.2 sowie 15.

Weitere Angaben sind u. a. im Geoportal Sachsenatlas unter Nutzungsrechte nachzulesen.

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Bodenrichtwerte in Kartenebenen

Nach § 11 Abs. 1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung werden ab dem Jahr 2022 mindestens zum 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres Bodenrichtwerte ermittelt. Im Themenportal sind die Bodenrichtwerte nach dem Wertermittlungsstichtag sowie nach Nutzungsart des Bodens, z. B. Bauland und Grünland, in Kartenebenen unterteilt.

In einigen Gebieten überlagern sich die Bodenrichtwertzonen / Nutzungsarten innerhalb der Jahrgänge. Eine kleinteilige, räumliche Differenzierung der meist- land und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurde von den Gutachterausschüssen in diesen Gebieten nicht vorgenommen. Der zutreffende Bodenrichtwert muss in diesen Fällen über die Art der zulässigen Bodennutzung ermittelt werden. Unter Umständen ist diesbezüglich eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt bzw. der Gemeinde erforderlich.

In der Kartenebene „Bodenrichtwerte Stand: aktuell“ sind die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte der einzelnen Gebiete enthalten. Zur besseren Übersicht wurde hier auf die Überlagerung von mehreren Nutzungsartenschichten verzichtet. Es werden nur Bodenrichtwerte für Bauland und Bodenrichtwerte für kleinteilig zonierte land- und forstwirtschaftlich genutzte oder sonstige Flächen angezeigt.

Fragen zu Bodenrichtwerten

  • Bodenrichtwertauskünfte erteilen die örtlich zuständigen  Gutachterausschüsse.
  • Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte (örtlich zuständiger Gutachterausschuss für Grundstückswerte) sind
    u. a. in den Sachinformationen sowie über die Seite  Gutachterausschüsse abrufbar.
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